Administrative Behördengänge

Ankunftserklärung

Jede Person, die sich in Differdingen niederlässt, muss beim „Biergeramt“ angemeldet werden. Die Erklärung muss innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft auf dem Gebiet der Gemeinde abgegeben werden.

Drittstaatsangehörige müssen sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Ankunft in der Gemeinde anmelden.

Wohnsitzwechsel in Luxemburg

Für die Eintragung in das Gemeinderegister der natürlichen Personen muss die betreffende Person die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Anmeldebescheinigung/Aufenthaltskarte/Aufenthaltsgenehmigung
  • Mietvertrag/Unterkunftsbescheinigung
  • KfZ-Zulassungspapiere („carte grise des voitures“)
 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (7:30 Uhr-12 Uhr und 13:30 Uhr-17 Uhr)

Coronavirus: NUR NACH VEREINBACHUNG

 

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