Jetzt
Jede Person, die sich in Differdingen niederlässt, muss beim „Biergeramt“ angemeldet werden. Die Erklärung muss innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft auf dem Gebiet der Gemeinde abgegeben werden.
Drittstaatsangehörige müssen sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Ankunft in der Gemeinde anmelden.
Wohnsitzwechsel in Luxemburg
Für die Eintragung in das Gemeinderegister der natürlichen Personen muss die betreffende Person die folgenden Dokumente vorlegen:
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