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Jeder Ausländer, der beabsichtigt, sich länger als drei Monate in Luxemburg aufzuhalten, muss vor der Einreise einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung beim Außenministerium stellen.
Die Genehmigung muss innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Erteilung verwendet werden, d. h. die Einreise in das Territorium und die Ankunftserklärung müssen vor Ablauf dieser Frist erfolgt sein. Im Falle einer Visumpflicht muss der Visumantrag vor Ablauf dieser Frist gestellt worden sein.
Innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Datum der Einreise in das Territorium muss der Drittstaatsangehörige im Biergeramt vorstellig werden und eine Ankunftserklärung mit folgenden Dokumenten abgeben:
Eine Kopie der Erklärung wird ihm als Quittung zugestellt. Der Besitz der Quittung und der Aufenthaltserlaubnis gilt bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Die betroffene Person muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Vor Ablauf einer Frist von drei Monaten muss er bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.
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