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Wenn Sie für eine Baustelle oder einen Umzug öffentliche Straßen benötigen, müssen Sie das Schöffenkollegium benachrichtigen.
Jeder Antrag muss ordnungsgemäß ausgefüllt mindestens fünf Werktage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Dies gilt ungeachtet etwaiger weiterer Genehmigungen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
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