Um allen berechtigten Personen den Erhalt der Solidaritätsbeihilfe der Gemeinde Differdingen zu erleichtern, hat die Gemeindeverwaltung den Zugang für Begünstigte gemäß dem „Once Only“-Prinzip vereinfacht.
✅ Automatische Zuteilung ab 2026
Ab 2026 müssen keine Anträge mehr gestellt werden. Die Solidaritätsbeihilfe wird den Betroffenen automatisch zugewiesen. Dank der Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds National de Solidarité – FNS) und den Gemeindebehörden wird die Solidaritätsbeihilfe automatisch auf der Grundlage der Lebenshaltungskostenbeihilfe und der Energiebeihilfe des FNS für das Vorjahr ausgezahlt.
Solidaritätszulage 2025
Die Solidaritätszulage für das Jahr 2025 kann noch bis zum 28. Februar 2026 zu den alten Bedingungen über den folgenden Link beantragt werden:
Allocation de solidarité 2025
Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Sozialamt Differdingen
T. 58 77 1-1551/-1575/-2234 /-2235
secretariat.officesocial@differdange.lu
Eine Empfangsbestätigung wird den Bewerbern nicht zugesandt.