Wer kann den Solidaritätszulage beantragen?
Alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt ihres Antrags seit mehr als 6 Monaten des laufenden Jahres im Hauptregister der Stadt Differdingen eingetragen sind und die im Jahr 2025 eine staatliche Teuerungszulage und/oder Energieprämie erhalten haben.
Es kann nur ein Antrag pro Haushalt gestellt werden.
Wie beantragen Sie die Solidaritätszulage?
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:
- Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn mit den geforderten Unterlagen an die Adresse:
Sozialamt Differdingen
23, Grand-rue
L-4575 Differdingen
- Holen Sie den Antrag am Empfang des Rathauses oder im Sekretariat des Sozialamtes ab, füllen Sie ihn aus und schicken ihn mit den geforderten Unterlagen an oben genannte Adresse.
- Vereinbaren Sie einen Termin im Sekretariat des Sozialamtes, um sich beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen zu lassen:
T. 58 77 1-1551/-1575/-2234 /-2235
Bitte mitbringen: der Beschluss des „Fonds National de Solidarité“, aus dem hervorgeht, wie viel staatliche Teuerungszulage Sie im Jahr erhalten haben, und ein Bankauszug (RIB).
Bitte den Antrag nicht per E-Mail einsenden!
Welche Beträge werden bewilligt?
Die Beträge des Solidaritätszuschlags (AS) werden mit 50 % des Betrags
der Teuerungszulage (AVC) berechnet.
Antrag auf Solidaritätszuschlag (PDF)
Frist
Bis zum 28. Februar 2026 abzugeben oder per Post einzusenden
Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Sozialamt Differdingen
T. 58 77 1-1551/-1575/-2234 /-2235
secretariat.officesocial@differdange.lu
Eine Empfangsbestätigung wird den Bewerbern nicht zugesandt.