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Administrative Behördengänge

Solidaritätszulage

Um allen berechtigten Personen den Erhalt der Solidaritätsbeihilfe der Gemeinde Differdingen zu erleichtern, hat die Gemeindeverwaltung den Zugang für Begünstigte gemäß dem „Once Only“-Prinzip vereinfacht.

✅ Automatische Zuteilung ab 2026

Ab 2026 müssen keine Anträge mehr gestellt werden. Die Solidaritätsbeihilfe wird den Betroffenen automatisch zugewiesen. Dank der Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds National de Solidarité – FNS) und den Gemeindebehörden wird die Solidaritätsbeihilfe automatisch auf der Grundlage der Lebenshaltungskostenbeihilfe und der Energiebeihilfe des FNS für das Vorjahr ausgezahlt.

Solidaritätszulage 2025

Die Solidaritätszulage für das Jahr 2025 kann noch bis zum 28. Februar 2026 zu den alten Bedingungen über den folgenden Link beantragt werden:

Allocation de solidarité 2025

Wer hat Anspruch auf die Solidaritätszulage?

Die Beihilfe wird allen volljährigen Bürgern gewährt, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen im Vorjahr die Lebenshaltungskostenbeihilfe oder die FNS-Energiebeihilfe erhalten haben.
  • Sie müssen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni des laufenden Jahres im Hauptregister der Gemeinde Differdingen eingetragen sein.

Wie hoch ist die Solidaritätszulage?

Die Höhe der Solidaritätszulage entspricht:

  • 50 % der Lebenshaltungskostenzulage und
  • 50 % der erhaltenen Energiezulage.

Ist es notwendig, einen Antrag zu stellen?

Nein, ab 2026 sind keine Behördengänge mehr erforderlich. Die Solidaritätsbeihilfe wird automatisch gewährt.

Auf welches Bankkonto wird die Solidaritätszulage überwiesen und wann?

Die Solidaritätsbeihilfe wird spätestens bis Ende September des laufenden Jahres auf dasselbe Bankkonto überwiesen, das auch für die Lebenshaltungskostenbeihilfe und die FNS-Energiebeihilfe verwendet wird.

Wichtig: Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihr Bankkonto gewechselt haben, reichen Sie bitte vor dem 1. Mai eine Bescheinigung über Ihre Bankverbindung (RIB) beim Sozialamt von Differdingen ein, per Post oder über E-Mail:

Office social de Differdange
23, Grand-Rue
L-4575 DIFFERDANGE

secretariat.officesocial@differdange.lu

Empfänger der Solidaritätsbeihilfe sollten beachten, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen alle Gebühren, die an die kommunalen Dienste von Differdingen zu entrichten sind, von dem zugewiesenen Betrag abgezogen werden.

 

Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Sozialamt Differdingen
T. 58 77 1-1551/-1575/-2234 /-2235
secretariat.officesocial@differdange.lu

Eine Empfangsbestätigung wird den Bewerbern nicht zugesandt.

 

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