Einberufung der Wähler-Artikel 68

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Gemäß Artikel 68 des abgeänderten Wahlgesetzes sind die Wähler der Gemeinde Differdingen aufgerufen, am 11.6.2023 zwischen 8 Uhr morgens und 14 Uhr nachmittags an der Wahl von 19 Gemeinderatsmitgliedern teilzunehmen.

Ein Ausweisdokument muss am Wahltag mitgebracht und vorgezeigt werden.

Gemäß Artikel 89 Absatz 1 des Wahlgesetzes ist die Stimmabgabe obligatorisch. Gemäß Artikel 89 Absatz 3 des Wahlgesetzes sind von Rechts wegen entschuldigt:

  • die Wähler, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind als die, in der sie zur Wahl aufgefordert sind;
  • die Wähler, die älter als 75 Jahre sind.

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium

Anweisungen für den Wähler

Muster eines Stimmzettels

 

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