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Gemäß Artikel 68 des abgeänderten Wahlgesetzes sind die Wähler der Gemeinde Differdingen aufgerufen, am 11.6.2023 zwischen 8 Uhr morgens und 14 Uhr nachmittags an der Wahl von 19 Gemeinderatsmitgliedern teilzunehmen.
Ein Ausweisdokument muss am Wahltag mitgebracht und vorgezeigt werden.
Gemäß Artikel 89 Absatz 1 des Wahlgesetzes ist die Stimmabgabe obligatorisch. Gemäß Artikel 89 Absatz 3 des Wahlgesetzes sind von Rechts wegen entschuldigt:
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
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