Das Kind wird in der Schule seines Wohnortes eingeschrieben. Die Zuständigkeit der Schule wird vom Gemeinderat beschlossen.
Jetzt
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Das Kind wird in der Schule seines Wohnortes eingeschrieben. Die Zuständigkeit der Schule wird vom Gemeinderat beschlossen.
Das Kind kann nur die „Maison relais“ der Schule seines Wohnortes besuchen.
Die Gemeinde informiert die Eltern, wann sie sich in der „Maison relais“ für das nächste Schuljahr anmelden können. Diese Anmeldungen werden nur zu diesem Zeitpunkt vorgenommen. Anmeldungen während des Jahres können jederzeit bei dem betreffenden Schülerhort vorgenommen werden – je nach Verfügbarkeit.
Ja: Wenn Sie gerade erst nach Differdingen gezogen sind, muss man sich bei der Abteilung für Schule und Kindheit anmelden.
Achtung! Wenn Sie Ihre Adresse ändern, müssen Sie sich sofort mit der Abteilung Schule und Kindheit in Verbindung setzen.
Ja: Man muss die Kinder im Vorschulalter anmelden, da die Früherziehung nicht obligatorisch ist. Die Schul- und Kinderabteilung nimmt zu gegebener Zeit Kontakt zu den betreffenden Eltern auf.
Nein: Sobald das Kind in den Akten der Abteilung für Schule und Kindheit registriert ist, wird es Jahr für Jahr automatisch in der Schule seines Wohnortes eingeschrieben.
Die Stadtverwaltung stellt kostenlos Schulbücher und Schulhefte für Kinder zur Verfügung.
Eine Liste der Materialien, die das Kind benötigt (Stifte, Scheren etc. …) wird den Eltern vom/von der Klassenlehrer*in entweder per Post oder am ersten Schultag zugesandt.
Das Gesetz sieht bestimmte Gründe vor, die als stichhaltige Gründe für die Beantragung der Einschulung eines Kindes an einer anderen Schule als der Schule seines Wohnsitzes (innerhalb der Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde) angesehen werden können und das sind Folgende:
Zu diesem Zweck müssen die Eltern einen entsprechend begründeten schriftlichen Antrag an den Schöffenrat der Gemeinde, in der sie ihr Kind anmelden wollen, richten. Nach Überprüfung der Gründe durch die zuständigen Dienststellen und wenn die Schulorganisation es zulässt, kann die Gemeinde auf Antrag der Eltern handeln.
Jeder/Jede Klassenlehrer*in teilt den Eltern mit, wie sie sich mit ihm/ihr in Verbindung setzen können, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.
Wiedergabe beenden