Für Arbeiten oder Umzugsvorhaben entlang eines öffentlichen Verkehrswegs, der Teil des staatlichen Straßennetzes oder eines ist, ist es unerlässlich, den Bürgermeister sowie den Schöffenrat im Vorfeld zu benachrichtigen und eine Genehmigung anzufragen. Jeder Antrag muss ordnungsgemäß mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Dieser gilt ungeachtet jeder anderen Genehmigung, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sein kann.
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