Jetzt
Um eine Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse zu erhalten, muss der/die Antragsteller*in:
Der/Die Antragsteller*in muss sich persönlich mit seinem/ihrem gültigen Ausweis beim „Biergeramt“ vorstellen.
Bescheinigungen über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse können auch per E-Mail mit einer Kopie eines beiliegenden Ausweises angefordert werden.
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