Administrative Behördengänge

Bescheinigung über die Eintragung in die Wähler-verzeichnisse

Um eine Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse zu erhalten, muss der/die Antragsteller*in:

  • in Differdingen wohnen
  • in die Wählerliste eingetragen sein

Der/Die Antragsteller*in muss sich persönlich mit seinem/ihrem gültigen Ausweis beim „Biergeramt“ vorstellen.

Bescheinigungen über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse können auch per E-Mail mit einer Kopie eines beiliegenden Ausweises angefordert werden.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

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