Administrative Behördengänge

Lebensbescheinigung

Um eine Lebensbescheinigung zu erhalten, muss der Antragsteller:

  • persönlich erscheinen
  • in das Gemeinderegister der natürlichen Personen eingetragen werden

Der/die Antragssteller*in muss sich persönlich mit seinem gültigen Ausweis beim „Biergeramt“ vorstellen.

 

Kontakt

Biergeramt

 

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