Administrative Behördengänge

Lebensbescheinigung

Um eine Lebensbescheinigung zu erhalten, muss der Antragsteller:

  • persönlich erscheinen
  • in das Gemeinderegister der natürlichen Personen eingetragen werden

Der/die Antragssteller*in muss sich persönlich mit seinem gültigen Ausweis beim „Biergeramtes“ vorstellen.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

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