Administrative Behördengänge

Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt die Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit der auf einem Dokument oder einer Urkunde angebrachten Unterschrift. Sie soll bescheinigen, dass die Unterschrift authentisch und beweiskräftig ist und dass sie von der Person selbst angebracht wurde.

Vorgehensweise

Der Antragsteller muss sich persönlich bei der Dienststelle Biergeramt vorstellen.

  • Er muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen,
  • Er muss das jeweilige Dokument in Anwesenheit des zur Legalisierung von Unterschriften berechtigten Gemeindebeamten unterschreiben. Im Voraus unterzeichnete Dokumente werden nicht akzeptiert.

Legalisierung von Unterschriften für die elterliche Erlaubnis

Für minderjährige Kinder, die allein und ohne Begleitung eines Elternteils ins Ausland reisen, kann das Biergeramt eine elterliche Genehmigung ausstellen. Die erziehungsberechtigte Person stellt sich mit ihrem Ausweisdokument beim Biergeramt vor und hat folgende Angaben zu machen:

  • Datum der Abreise und Datum der Rückgabe des Kindes,
  • Bestimmungsort des Kindes (Land und Ort),
  • Name der Begleitperson (die volljährig sein muss).

Legalisierung der Unterschrift für eine Pflege

Die Verpflichtung zur Aufnahme eines Ausländers gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung wird durch ein Dokument nach dem Muster des für Visa und Einwanderung zuständigen Ministers abgegeben.

Die Person, die eine Übernahmeverpflichtung unterschreibt, der sogenannte „Bürge“, geht zum Biergeramt, um seine Unterschrift auf der Unterseite der Übernahmeverpflichtung durch die Bürgermeisterin oder ihren Beauftragten beglaubigen zu lassen, wenn die Voraussetzungen für die Beglaubigung erfüllt sind.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
E-Mail
Während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

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