Jetzt
Die Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt die Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit der auf einem Dokument oder einer Urkunde angebrachten Unterschrift. Sie soll bescheinigen, dass die Unterschrift authentisch und beweiskräftig ist und dass sie von der Person selbst angebracht wurde.
Der Antragsteller muss sich persönlich bei der Dienststelle Biergeramt vorstellen.
Für minderjährige Kinder, die allein und ohne Begleitung eines Elternteils ins Ausland reisen, kann das Biergeramt eine elterliche Genehmigung ausstellen. Die erziehungsberechtigte Person stellt sich mit ihrem Ausweisdokument beim Biergeramt vor und hat folgende Angaben zu machen:
Die Verpflichtung zur Aufnahme eines Ausländers gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung wird durch ein Dokument nach dem Muster des für Visa und Einwanderung zuständigen Ministers abgegeben.
Die Person, die eine Übernahmeverpflichtung unterschreibt, der sogenannte „Bürge“, geht zum Biergeramt, um seine Unterschrift auf der Unterseite der Übernahmeverpflichtung durch die Bürgermeisterin oder ihren Beauftragten beglaubigen zu lassen, wenn die Voraussetzungen für die Beglaubigung erfüllt sind.
Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.
Wiedergabe beenden