Jetzt
Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Großherzogtums
Bei einem Wohnortwechsel innerhalb Luxemburgs sind die Bürger nicht mehr verpflichtet, sich bei der Gemeinde abzumelden, sondern melden sich direkt am neuen Wohnort an.
Im Falle eines Umzugs des gesamten Haushalts ist es jedoch zwingend erforderlich, den Kundendienst über den Wegzug zu informieren, damit die Mülltonnen abbestellt und die anfallenden Rechnungen beglichen werden können:
Umzug ins Ausland
Wer das Land dauerhaft verlässt, muss seine Ausreise spätestens am Tag vor der Abreise beim Bürgeramt (Biergeramt) melden.
Vorzulegende Dokumente:
Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.
Wiedergabe beenden