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Administrative Behördengänge

Abmeldung

Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Großherzogtums

Bei einem Wohnortwechsel innerhalb Luxemburgs sind die Bürger nicht mehr verpflichtet, sich bei der Gemeinde abzumelden, sondern melden sich direkt am neuen Wohnort an.

Im Falle eines Umzugs des gesamten Haushalts ist es jedoch zwingend erforderlich, den Kundendienst über den Wegzug zu informieren, damit die Mülltonnen abbestellt und die anfallenden Rechnungen beglichen werden können:

  • Wasserverbrauch
  • Müllabfuhr
  • Hundesteuer

Umzug ins Ausland

Wer das Land dauerhaft verlässt, muss seine Ausreise spätestens am Tag vor der Abreise beim Bürgeramt (Biergeramt) melden.

Vorzulegende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung/Aufenthaltsgenehmigung
  • Adresse des neuen Wohnsitzes
 

Weitere Informationen

Biergeramt
T.: 58 77 1 -01

Während der Öffnungszeiten des Büros
(8.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr)

 

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