Jetzt
Administrative Behördengänge

Anwohnerparkausweis

Wir erinnern Sie daran, dass das Parken und das Parken ohne Bewegung des Fahrzeugs für mehr als 48 Stunden ununterbrochen in der ganzen Stadt verboten ist.

Es ist strengstens verboten, den Parkausweis in irgendeiner Weise zu reproduzieren. Im Falle einer Reproduktion durch Fotokopie oder andere Mittel wird das Original des Parkausweises unbeschadet eines eventuellen Gerichtsverfahrens entfernt. Der/Die Täter*in hat für die Dauer von einem Jahr keinen Anspruch mehr auf einen neuen Parkausweis. Im Falle eines Rückfalles erlischt das Recht auf den Erhalt eines Parkausweises endgültig.


Übersicht über Parkplätze und Parkzonen

Anwohnerparkausweis

  • Der Parkausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe (Gehsteigseite) angebracht werden.
  • Im Falle eines Wohnortwechsels des Inhabers und im Falle eines Verkaufs oder einer Übertragung des Fahrzeugs ist der Inhaber dieses Aufklebers verpflichtet, diesen mit den entsprechenden Informationen an die Gemeindeverwaltung, B.P. 12, L-4501 Differdingen zurückzugeben.
  • Jeder Antrag für einen neuen Parkausweis wird gegen Vorlage des Fahrzeugscheins ausgestellt.

Parkausweis für Firmenfahrzeuge

Plakette für Autos, Lieferwagen und andere beruflich genutzte Fahrzeuge, wie sie in der allgemeinen Verkehrsordnung definiert sind (max. 5 / laufende Baustelle).

Besucherparkausweis

(max. 2 Aufkleber pro Haushalt)

Gegen Vorlage von Belegen kann ein Besucherparkausweis für maximal drei Monate pro Jahr und maximal zwei Autos pro Aufkleber für Personen, die sich länger bei einem/einer Bewohner*in aufhalten, ausgestellt werden. Jeder Parkausweis kann für mehrere Zeiträume ausgestellt werden, aber ihre Summe darf drei Monate im selben Jahr und pro Haushalt für alle Einwohner*innen der Gemeinde nicht überschreiten.

Parkausweis für Studierende

Die Stadt Differdingen bietet eine Studentenvignette für 5 € pro Monat an. Die Gültigkeit der Studentenvignette beträgt maximal 6 Monate und muss gegebenenfalls nach Ablauf verlängert werden.

Inhaber eines Parkausweises „D“ (Differdingen) und „O“ (Oberkorn)

Der Anwohnerparkausweis gilt für das Gebiet der angegebenen Ortschaft und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen. Sie berechtigt zum unbegrenzten Parken in der blauen Zone, wie auf den Untertiteln der Straßenschilder angegeben und in der gebührenpflichtigen Zone, mit Ausnahme der Bewohner*innen des kostenlosen Parkplatzes.

Inhaber eines Parkausweises „N“ (Niederkorn), „F“ (Fousbann) und „PF“

Der Anwohnerparkausweis gilt für das Gebiet der angegebenen Ortschaft und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen. Sie berechtigt zum unbegrenzten Parken in der blauen Zone, wie auf den Untertiteln der Straßenschilder angegeben.

Gebühren – Anwohnerparkausweise

Anwohnerparkausweis

  • Erster Parkausweis für 2 Fahrzeuge, kostenlos
  • Zweiter Parkausweis für je ein Fahrzeug: 80 € pro Jahr / 6,66 € pro Monat
  • Dritter Parkausweis für je ein Fahrzeug: 120 € pro Jahr / 10 € pro Monat

Besucherparkausweis

(Max. 2 / Haushalt)

  • 1 Woche:  7,50 €
  • 1 Monat:  25 €
  • 3 Monate:  60 €

Règlement des taxes, tarifs et prix

Parkausweis für Firmenfahrzeuge

Plakette für Autos, Lieferwagen und andere beruflich genutzte Fahrzeuge, wie sie in der allgemeinen Verkehrsordnung definiert sind (max. 5 / laufende Baustelle):

  • 1 Monat: 100 €
  • 3 Monate: 250 €
  • 6 Monate: 400 €
  • 12 Monate: 750 €

Parkausweis für Studierende

  • 5 € / Monat (muss ggf. alle 6 Monate erneuert werden)

Einen Parkausweis beantragen

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.

Wiedergabe beenden