Administrative Behördengänge

Anwohnerparkausweis

Wir erinnern Sie daran, dass das Parken und das Parken ohne Bewegung des Fahrzeugs für mehr als 48 Stunden ununterbrochen in der ganzen Stadt verboten ist.

Es ist strengstens verboten, den Parkausweis in irgendeiner Weise zu reproduzieren. Im Falle einer Reproduktion durch Fotokopie oder andere Mittel wird das Original des Parkausweises unbeschadet eines eventuellen Gerichtsverfahrens entfernt. Der/Die Täter*in hat für die Dauer von einem Jahr keinen Anspruch mehr auf einen neuen Parkausweis. Im Falle eines Rückfalles erlischt das Recht auf den Erhalt eines Parkausweises endgültig.


Anwohnerparkausweis

  • Der Parkausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe (Gehsteigseite) angebracht werden.
  • Im Falle eines Wohnortwechsels des Inhabers und im Falle eines Verkaufs oder einer Übertragung des Fahrzeugs ist der Inhaber dieses Aufklebers verpflichtet, diesen mit den entsprechenden Informationen an die Gemeindeverwaltung, B.P. 12, L-4501 Differdingen zurückzugeben.
  • Jeder Antrag für einen neuen Parkausweis wird gegen Vorlage des Fahrzeugscheins ausgestellt.

Tarif für einen Anwohnerparkausweis

  • Erste Parkausweis für zwei Autos: kostenlos.
  • Zweiter und dritter Parkausweis für ein Auto: 60 € pro Jahr / 5 € pro Monat

Besucherparkausweis

(max. 2 Aufkleber pro Haushalt)

Gegen Vorlage von Belegen kann ein Besucherparkausweis für maximal drei Monate pro Jahr und maximal zwei Autos pro Aufkleber für Personen, die sich länger bei einem/einer Bewohner*in aufhalten, ausgestellt werden. Jeder Parkausweis kann für mehrere Zeiträume ausgestellt werden, aber ihre Summe darf drei Monate im selben Jahr und pro Haushalt für alle Einwohner*innen der Gemeinde nicht überschreiten.

Tarif für einen Besucherparkausweis

  • 1 Woche: 7,50 €
  • 1 Monat: 25 €
  • 3 Monate: 60 €

Inhaber eines Parkausweises „D“ (Differdingen) und „O“ (Oberkorn)

Der Anwohnerparkausweis gilt für das Gebiet der angegebenen Ortschaft und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen. Sie berechtigt zum unbegrenzten Parken in der blauen Zone, wie auf den Untertiteln der Straßenschilder angegeben und in der gebührenpflichtigen Zone, mit Ausnahme der Bewohner*innen des kostenlosen Parkplatzes.

Inhaber eines Parkausweises „N“ (Niederkorn), „F“ (Fousbann) und „PF“

Der Anwohnerparkausweis gilt für das Gebiet der angegebenen Ortschaft und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen. Sie berechtigt zum unbegrenzten Parken in der blauen Zone, wie auf den Untertiteln der Straßenschilder angegeben.

Einen Parkausweis beantragen

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

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