Der Besitz eines Personalausweises ist für jede Person mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft, die mindestens 15 Jahre alt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer luxemburgischen Gemeinde hat, obligatorisch. Für Luxemburger unter 15 Jahren ist der Personalausweis nicht obligatorisch, er wird jedoch auf Antrag ausgestellt. Für Minderjährige ist sie jedoch obligatorisch, wenn Sie Luxemburg verlassen.
Der Antrag ist von der betreffenden Person zu stellen. Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds obligatorisch.
Das Foto wird direkt in der Gemeinde mit den dort installierten Geräten aufgenommen, die den ICAO-Standards entsprechen. Für Babys unter 12 Monaten können Sie ein Foto mitbringen, das Sie selbst gemacht haben oder das von einem professionellen Fotografen gemacht wurde und den ICAO-Normen entspricht.
Die derzeitigen Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und werden nur unter den folgenden Bedingungen verlängert:
- nach Ablauf der auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdauer (weniger als drei Monate),
- wenn das Lichtbild des Inhabers nicht mehr seinem aktuellen Erscheinungsbild entspricht,
- wenn die Karte verloren, gestohlen oder beschädigt wurde,
- bei Änderung des/der Nachnamen oder des/der Vornamen und bei Hinzufügung oder Entfernung des, Namens des lebenden oder verstorbenen Ehepartners,
- Wenn die Identifikationsnummer geändert wird.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgeramt.
Kontakt & Infos
Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)
ACHTUNG: die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ist nur nach Terminvereinbarung möglich: rdv.differdange.lu