Eigenheimzulage für Neubauten / Verbesserungszulage
Eigenheimzulage für Neubauten
Ein Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Service des Aides au Logement (Ministerium für Wohnungswesen) zugewiesenen Eigenheimzulage für einen Neubau auf dem Gebiet der Stadt Differdingen wird von der Gemeinde auf Antrag und gegen folgende Vorlagen gewährt:
Kopie des Schreibens des Service des Aides au Logement, in dem die Höhe der gewährten Eigenheimzulage für Neubauten und die Adresse des Gebäudes, für das die Zulage fällig ist, bestätigt werden
Bankkontonummer des Empfängers der Zulage
Verbesserungszulage
Ein Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Service des Aides au Logement (Ministerium für Wohnungswesen) zugewiesenen Verbesserungszulage für die Renovierung einer Unterkunft auf dem Gebiet der Stadt Differdingen wird von der Gemeinde auf Antrag und gegen folgende Vorlagen gewährt:
Kopie des Schreibens des Service des Aides au Logement, in dem die Höhe der gewährten Verbesserungszulage und die Adresse der Unterkunft, für die die Zulage fällig ist, bestätigt werden
Bankkontonummer des Empfängers der Zulage
Einen Antrag stellen
Sie können den Antrag wie folgt stellen:
indem Sie das unten stehende Onlineformular ausfüllen
durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Service clients
durch Sendung der erforderlichen Unterlagen per Post an:
Ville de Differdange c/o Service clients B.P.12 | L-4501 Differdange
Online-Antrag für eine Eigenheimzulage für Neubauten oder eine Verbesserungszulage
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die Vergabe der Eigenheimzulage für Neubauten und der Verbesserungszulage durch den Service des Aides au Logement finden Sie unter: