Ein Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Service des Aides au Logement (Ministerium für Wohnungswesen) zugewiesenen Eigenheimzulage für einen Neubau auf dem Gebiet der Stadt Differdingen wird von der Gemeinde auf Antrag und gegen folgende Vorlagen gewährt:
- Kopie des Schreibens des Service des Aides au Logement, in dem die Höhe der gewährten Eigenheimzulage für Neubauten und die Adresse des Gebäudes, für das die Zulage fällig ist, bestätigt werden
- Bankkontonummer des Empfängers der Zulage