Administrative Behördengänge

Parkausweis (Vignette) für Lieferwagen

Verordnung

  • Die Parkplakette für Lieferwagen  befreit den/die Fahrer*in eines damit ausgerüsteten Fahrzeugs der Klasse N1 (Lieferwagen) unter folgenden Bedingungen vom Parkverbot auf Parkplätzen, die in Kapitel II der geltenden Verkehrsordnung als „vignette camionnettes applicable“ gekennzeichnet sind.
  • Die Plakette wird von der Stadtverwaltung auf Antrag für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt, sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Plakette wird auf den Namen des/der Antragstellers*in für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen pro Plakette ausgestellt. Die Gültigkeit der Plakette ist auf das auf ihr angegebene Ablaufdatum begrenzt.
  • In einer Gebührenordnung wird die für den Erhalt der Plakette zu entrichtende Gebühr festgelegt. Die Parkplakette wird erst nach Zahlung dieser Gebühr ausgegeben.
  • Um den/die Fahrer*in eines Fahrzeugs vom Parkverbot zu befreien, muss die Plakette auf der Beifahrerseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs so angebracht werden, dass die Vorderseite der Plakette von außen lesbar ist.
  • Wird festgestellt, dass die Plakette missbräuchlich verwendet wurde oder diesen Bestimmungen nicht entspricht, so ist die betreffende Plakette auf Verlangen der ausstellenden Verwaltung an diese zurückzugeben.
  • Die Plakette enthält folgende Angaben:
    • Wappen der Gemeinde
    • Vermerk: ‚Vignette de Camionnette‘ «C»
    • Gültigkeitsdauer der Plakette
    • Kontrollnummer der Plakette

Tarif

  • 600 € pro Jahr
  • 50 € pro Monat

Die Plakette kann beim Kundendienst beantragt werden.

 

Kontakt

Abteilung Kundendienst
T. 58 77 1-1730
clients@differdange.lu

Öffnungszeiten: 8-11:30 Uhr und 13:30-16:30 Uhr

 

Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.

Wiedergabe beenden