Verordnung
- Die Parkplakette für Lieferwagen befreit den/die Fahrer*in eines damit ausgerüsteten Fahrzeugs der Klasse N1 (Lieferwagen) unter folgenden Bedingungen vom Parkverbot auf Parkplätzen, die in Kapitel II der geltenden Verkehrsordnung als „vignette camionnettes applicable“ gekennzeichnet sind.
- Die Plakette wird von der Stadtverwaltung auf Antrag für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt, sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Plakette wird auf den Namen des/der Antragstellers*in für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen pro Plakette ausgestellt. Die Gültigkeit der Plakette ist auf das auf ihr angegebene Ablaufdatum begrenzt.
- In einer Gebührenordnung wird die für den Erhalt der Plakette zu entrichtende Gebühr festgelegt. Die Parkplakette wird erst nach Zahlung dieser Gebühr ausgegeben.
- Um den/die Fahrer*in eines Fahrzeugs vom Parkverbot zu befreien, muss die Plakette auf der Beifahrerseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs so angebracht werden, dass die Vorderseite der Plakette von außen lesbar ist.
- Wird festgestellt, dass die Plakette missbräuchlich verwendet wurde oder diesen Bestimmungen nicht entspricht, so ist die betreffende Plakette auf Verlangen der ausstellenden Verwaltung an diese zurückzugeben.
- Die Plakette enthält folgende Angaben:
- Wappen der Gemeinde
- Vermerk: ‚Vignette de Camionnette‘ «C»
- Gültigkeitsdauer der Plakette
- Kontrollnummer der Plakette
Tarif
- 600 € pro Jahr
- 50 € pro Monat
Die Plakette kann beim Kundendienst beantragt werden.