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Ein Auszug aus dem Strafregister („extrait de casier judiciaire“) ist eine Kopie des nationalen Strafregisters, die zur Überprüfung des Strafregisters einer (natürlichen oder juristischen) Person verwendet wird. Sie gibt an, ob eine Person verurteilt wurde oder nicht.
Mit diesem Dokument kann nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person über ausreichende Garantien für ihren guten Leumund verfügt, um beispielsweise die Genehmigung zur Ausübung bestimmter Berufe oder zur Ausführung bestimmter Verträge zu erhalten.
Ein Auszug aus dem Strafregister einer natürlichen Person kann beantragt werden:
Auszüge aus dem Strafregister werden natürlichen oder juristischen Personen auf Antrag kostenlos ausgehändigt.
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