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Administrative Behördengänge

Strafregister

Ein Auszug aus dem Strafregister („extrait de casier judiciaire“) ist eine Kopie des nationalen Strafregisters, die zur Überprüfung des Strafregisters einer (natürlichen oder juristischen) Person verwendet wird. Sie gibt an, ob eine Person verurteilt wurde oder nicht.

Mit diesem Dokument kann nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person über ausreichende Garantien für ihren guten Leumund verfügt, um beispielsweise die Genehmigung zur Ausübung bestimmter Berufe oder zur Ausführung bestimmter Verträge zu erhalten.

Ein Auszug aus dem Strafregister einer natürlichen Person kann beantragt werden:

  • online, per E-Mail, Post oder Fax: 47 59 81-248, zusammen mit einer lesbaren Kopie ihres Personalausweises/Reisepasses/Aufenthaltskarte
  • oder persönlich bei der Strafregisterabteilung in Luxemburg-Stadt

Auszüge aus dem Strafregister werden natürlichen oder juristischen Personen auf Antrag kostenlos ausgehändigt.

guichet.lu | E-Mail

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

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