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Administrative Behördengänge

Wohnsitzwechsel innerhalb von Differdingen

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Differdingen um?

Im Falle eines Wohnsitzwechsels innerhalb der Gemeinde ist jeder Bürger verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Bezug des neuen Wohnsitzes beim Bürgeramt anzumelden.

Jede Erklärung muss von der betreffenden Person selbst oder einem von ihr beauftragten Vertreter unter Vorlage eines gültigen Ausweises und des Titels, auf dessen Grundlage dieser handelt, abgegeben werden:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner, mit dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • Vormund oder Betreuer,
  • gesetzlicher Vertreter oder Ad-hoc-Vertreter,
  • Sonder-Bevollmächtigter.

Unmündige Minderjährige werden von dem Elternteil, der die elterliche Gewalt ausübt, oder von einem Betreuer vertreten.

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Persönlich im Bürgeramt

Gehen Sie zum Bürgeramt.

Vorzulegende Dokumente:

    1. Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
    2. Mietvertrag/Unterkunftsbescheinigung (Certificat d’hébergement),
    3. Für Bürger der EU und assimilierter Länder: Meldebescheinigung,
    4. Für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines EU-Bürgers sind: Familienangehörigenausweis
    5. Für Drittstaatsangehörige, die keine Familienangehörigen eines EU-Bürgers sind: Aufenthaltserlaubnis
    6. Für Autobesitzer: Anwohnerparkausweis (bei Wohngebietswechsel)
 

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