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Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Differdingen um?
Im Falle eines Wohnsitzwechsels innerhalb der Gemeinde ist jeder Bürger verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Bezug des neuen Wohnsitzes beim Bürgeramt anzumelden.
Jede Erklärung muss von der betreffenden Person selbst oder einem von ihr beauftragten Vertreter unter Vorlage eines gültigen Ausweises und des Titels, auf dessen Grundlage dieser handelt, abgegeben werden:
Unmündige Minderjährige werden von dem Elternteil, der die elterliche Gewalt ausübt, oder von einem Betreuer vertreten.
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Gehen Sie zum Bürgeramt.
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