Ab drei Monaten nach dem Kündigungsschreiben kann der Eigentümer einen Antrag auf Räumung nach Ablauf der Kündigungsfrist stellen. Wenn dies bereits geschehen ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Aufschub zu beantragen. Die maximale Frist für die Räumung, die vom Richter gewährt werden kann, darf 15 Monate nach dem Kündigungsschreiben nicht überschreiten.