Administrative Behördengänge

Beglaubigte Kopien

Eine beglaubigte Kopie ist ein mit dem Original identisches Duplikat, wobei die Person, die eine Kopie ausstellt, sicherstellt, dass diese mit dem Original übereinstimmt.

Das Gesetz vom 29. Mai 2009 zur Abschaffung der Verpflichtung zur Vorlage einer beglaubigten Kopie eines Originaldokuments hat zur Folge, dass in einem Verwaltungsverfahren, an dem der Staat, die Gemeinden oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt sind, die Beglaubigung einer mit dem Original übereinstimmenden Kopie eines von einer luxemburgischen Verwaltungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ausgestellten Dokuments, das in diesem Verfahren vorzulegen ist, nicht mehr verlangt werden kann.

Vorgehensweise

Um eine beglaubigte Kopie ausgestellt zu bekommen, muss der Antragsteller mit dem Originaldokument zum Bürgeramt gehen.

  • Die beglaubigten Kopien werden von einem Beamten vor Ort von dem vom Antragsteller vorgelegten Originaldokument erstellt.
  • Bei Zweifeln an der Echtheit einer beglaubigten Kopie aus einem Nicht-EU-Land kann die betreffende Verwaltung verlangen, dass die Kopie in der Botschaft legalisiert oder mit der Haager Apostille versehen wird.
  • Das Bürgeramt ist nicht in der Lage, eine beglaubigte Abschrift eines Personenstandsregisters (Geburt, Heirat, Tod) zu erstellen.
 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
E-Mail
Während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.

Wiedergabe beenden