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Eine beglaubigte Kopie ist ein mit dem Original identisches Duplikat, wobei die Person, die eine Kopie ausstellt, sicherstellt, dass diese mit dem Original übereinstimmt.
Das Gesetz vom 29. Mai 2009 zur Abschaffung der Verpflichtung zur Vorlage einer beglaubigten Kopie eines Originaldokuments hat zur Folge, dass in einem Verwaltungsverfahren, an dem der Staat, die Gemeinden oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt sind, die Beglaubigung einer mit dem Original übereinstimmenden Kopie eines von einer luxemburgischen Verwaltungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ausgestellten Dokuments, das in diesem Verfahren vorzulegen ist, nicht mehr verlangt werden kann.
Um eine beglaubigte Kopie ausgestellt zu bekommen, muss der Antragsteller mit dem Originaldokument zum Bürgeramt gehen.
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