Dieses System steht folgenden Personen zur Verfügung:
- allen Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung (Beamte, Angestellte, Praktikanten, Dienstleister usw.);
- den Mitgliedern des Schöffenkollegiums und des Gemeinderats;
- Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit unserer Verwaltung standen;
- Personen, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat (Informationen, die während des Einstellungsprozesses oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen gewonnen wurden).