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Administrative Behördengänge

Solidaritätszuschuss

Wer kann den Solidaritätszuschlag beantragen?

Alle erwachsenen Bürger*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Hauptregister der Stadt Differdingen eingetragen sind und die eine Teuerungszulage vom Staat erhalten haben. 
Es kann nur ein Antrag pro Haushalt gestellt werden.

Wie beantragen Sie den Solidaritätszuschlag?

Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn mit den geforderten Unterlagen an die Adresse:
Sozialamt Differdingen
23, Grand-rue
L-4575 Differdingen

Den Antrag an der Rezeption des Rathauses oder im Sekretariat des Sozialamtes abholen, ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen an die Adresse schicken:
Sozialamt Differdingen
23, Grand-rue
L-4575 Differdingen

Vereinbaren Sie einen Termin im Sekretariat des Sozialamtes, um sich beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen zu lassen:
Tel.: 58 77 1 -1551 / -1552 / -1575

Mitzubringen sind: der Beschluss des „Fonds National de Solidarité“, aus dem hervorgeht, wie viel staatliche Teuerungszulage Sie im Jahr 2022 erhalten werden, und ein Bankauszug (RIB).

Welche Beträge werden bewilligt?

Die Beträge des Solidaritätszuschlags (AS) werden mit 50 % des Betrags
 der Teuerungszulage (AVC) berechnet.


Antrag auf Solidaritätszuschlag 2024 (PDF)

 

Wer kann mir helfen?

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Empfang des Sozialamtes Differdingen
Tel.: 58 77 1 -2234

Sekretariat des Sozialamts Differdingen
Tel.: 58 77 1 -1551 / -1552 / -1575
E-Mail
Eine Empfangsbestätigung wird den Bewerbern nicht zugesandt.

 

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