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Administrative Behördengänge

Bescheinigungen

Die folgenden Bescheinigungen sind gegen Vorlage des Personalausweises bzw. der Aufenthaltskarte/Meldebescheinigung/Aufenthaltsgenehmigung im Bürgeramt erhältlich:

  • Wohnsitzbescheinigung („certificat de résidence“)
  • Erweiterte Wohnsitzbescheinigung („certificat de résidence élargi“)
  • Lebensbescheinigung („certificat de vie“)
  • Bescheinigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis („certificat d’inscription aux listes électorales“)
  • Bescheinigung über die elterliche Einverständniserklärung („certificat d’autorisation parental“)

Bescheinigungen über den Wohnsitz und die Eintragung in das Wählerverzeichnis können auch per E-Mail mit einer Kopie eines Ausweises unter: biergeramt@differdange.lu angefordert werden.

Minderjährige Kinder, die ohne Begleitung ihrer Eltern ins Ausland gehen, können eine elterliche Einverständniserklärung beantragen. Diese Bescheinigung wird vom Bürgeramt ausgestellt.

Zu diesem Zweck muss sich ein Elternteil des Kindes beim Bürgeramt vorstellen und folgende Angaben machen:

  • Abreise- und Rückreisedatum des Kindes
  • Reiseziel des Kindes (Land & Ort)
  • Name der Begleitperson (muss volljährig sein)

Es ist unbedingt erforderlich, dass ein Elternteil persönlich im Bürgeramt erscheint, da dessen Unterschrift legalisiert werden muss. Diese Vollmacht muss das Kind bei sich tragen und auf Verlangen zusammen mit seinem Personalausweis oder Titel vorlegen.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (7:30 Uhr-12 Uhr und 13:30 Uhr-17 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen.

 

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