Der Anwohnerparkausweis gilt für das Gebiet der angegebenen Ortschaft und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen. Sie berechtigt zum unbegrenzten Parken in der blauen Zone, wie auf den Untertiteln der Straßenschilder angegeben und in der gebührenpflichtigen Zone, mit Ausnahme der Bewohner*innen des kostenlosen Parkplatzes.
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