Administrative Behördengänge

Zuschuss für Fassadenverschönerung

Bevor Sie Ihren Subventionsantrag ausfüllen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:

Bedingungen

  1. Das Gebäude oder Wohnhaus ist seit mehr als 20 Jahren bewohnt.
  2. Die Arbeiten müssen an der/den Fassade(n) durchgeführt werden, die direkt zur öffentlichen Straße hin liegen.

Wichtig! Die Beihilfe für Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten an Fassaden wird in folgenden Fällen nicht gewährt:

  • wenn die Rahmen um die Fenster bzw. Türen nicht erhalten bleiben, um das Kulturerbe zu bewahren
  • wenn die beantragte Farbe das architektonische Erscheinungsbild der Straße beeinträchtigen könnte
  • wenn die Fassade nicht vollständig renoviert wurde

Um Ihre Anfrage zu stellen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

 

Kontakt

Abteilung für Baugenehmigungen
Empfang
T. 58 77 1-4000
construire@differdange.lu

 

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