Junge Minderjährige, die ohne ihre Eltern (oder mit nur einem Elternteil) ins Ausland reisen, müssen neben einem gültigen Ausweis vorzugsweise auch eine elterliche Genehmigung mit sich führen.
Diese Genehmigung wird vom „Biergeramt“ der Wohngemeinde des Kindes ausgestellt.
Die Person, die die elterliche Sorgerecht hat, muss sich beim „Biergeramt“ ihrer Wohngemeinde melden. Die folgenden Informationen müssen angegeben werden:
Die Genehmigung wird durch das „Biergeramt“ gegen Vorlage eines gültigen Ausweises erteilt.
Das Kind muss diesen Ausweis mit sich führen und auf Verlangen zusammen mit seinem Personalausweis vorlegen.
Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.
Wiedergabe beenden