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Administrative Behördengänge

Elterliche Einverständniserklärung

Junge Minderjährige, die ohne ihre Eltern (oder mit nur einem Elternteil) ins Ausland reisen, müssen neben einem gültigen Ausweis vorzugsweise auch eine elterliche Genehmigung mit sich führen.

Diese Genehmigung wird vom „Biergeramt“ der Wohngemeinde des Kindes ausgestellt.

Die Person, die die elterliche Sorgerecht hat, muss sich beim „Biergeramt“ ihrer Wohngemeinde melden. Die folgenden Informationen müssen angegeben werden:

  • Datum der Abreise und Datum der Rückgabe des Kindes
  • Bestimmungsort des Kindes (Land und Ort)
  • Name der Begleitperson (die volljährig sein muss)

 

Ausgabe

Die Genehmigung wird durch das „Biergeramt“ gegen Vorlage eines gültigen Ausweises erteilt.

Das Kind muss diesen Ausweis mit sich führen und auf Verlangen zusammen mit seinem Personalausweis vorlegen.

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während der Bürozeiten (8:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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