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Administrative Behördengänge

Staatsangehörigkeitsnachweis

Staatsangehörigkeitsnachweis werden vom Justizministerium an Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer eines Staatsangehörigkeitnachweises darf fünf Jahre nicht überschreiten. Auf Staatsangehörigkeitsnachweise wird eine Stempelgebühr von zwei Euro erhoben, wenn sie ein Jahr oder weniger gültig sind, und von vier Euro, wenn sie mehr als ein Jahr, aber nicht mehr als fünf Jahre gültig sind.

Da die zur Beantragung eines Staatsangehörigkeitsnachweises vorzulegenden Dokumente von Fall zu Fall unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich im Voraus zu erkundigen (unter Angabe von Name, Vornamen, Adresse in Luxemburg oder im Ausland, Geburtsdatum und -ort von sich und seinen Eltern), entweder direkt bei

 

Kontakt

Justizministerium
13, rue Erasme (Gebäude Pierre Werner)
L-2934 Luxemburg-Kirchberg
T.: 478 45 32
E-mail

Postanschrift
Justizministerium
L-2934 Luxembourg

 

Kontakt & Infos

Biergeramt
T.: 58 77 1-01
während den Bürozeiten (8 Uhr-11:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:30 Uhr)

Online-Behördengänge sind zu bevorzugen. Wenn Sie ins Rathaus kommen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

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