Neuigkeiten

Verleihen Sie niemals Ihr Bankkonto: Die Polizei warnt Jugendliche vor Money Muling

Die Stadt Differdange macht auf die neue Aufklärungskampagne der großherzoglichen Polizei gegen „Money Muling“ aufmerksam, eine Form der Geldwäsche, die zunehmend junge Menschen in Luxemburg ins Visier nimmt.

Eine Kampagne, die von Jugendlichen für Jugendliche konzipiert wurde.

Geld auf das eigene Konto erhalten, es weiterleiten und dabei eine kleine Provision kassieren: Das klingt nach einem tollen Deal, der auf Snapchat oder per Nachricht angeboten wird, ist aber in Wirklichkeit eine schwere Straftat. Es handelt sich um das Phänomen des Money Muling, das unter Jugendlichen in Luxemburg deutlich zunimmt.

Um dem entgegenzuwirken, startete die großherzogliche Polizei Anfang 2026 ein Kooperationsprojekt mit dem Maacher Lycée, dessen Ergebnisse gerade vorgestellt wurden. Das Ziel: Die Schüler dazu anzuregen, selbst über die Risiken nachzudenken und eine Sensibilisierungskampagne für Gleichaltrige zu entwickeln, insbesondere mit einem kurzen Video.

Was ist Money Muling?

Money Muling ist eine Methode der Geldwäsche. Kriminelle (Phisher oder andere Betrüger) müssen das aus ihren Straftaten stammende Geld in Umlauf bringen, ohne dabei aufzufallen. Dazu rekrutieren sie Money Mules: Personen, die Geld auf ihr eigenes Bankkonto erhalten und es dann gegen eine Provision auf ein anderes Konto überweisen oder in bar abheben.

Opfer dieser Rekrutierung sind oft junge Menschen oder Personen in prekären finanziellen Verhältnissen, die über soziale Netzwerke oder Messaging-Plattformen kontaktiert werden.

Was man sich merken sollte

  • Es ist verboten, sein Konto oder seine Bankkarte Dritten zur Verfügung zu stellen.
  • Personen, die wegen Geldwäsche strafrechtlich verfolgt werden, riskieren die Sperrung ihrer Konten, die Beschlagnahmung der Gelder, eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe von 1.250 € bis 1.250.000 € sowie die zwingende Einziehung.
  • Kann das Geld nicht ausfindig gemacht werden, kann sich die Einziehung auf andere Vermögenswerte der verurteilten Person in Höhe der Beträge erstrecken, die über deren Konto geflossen sind.

Im Zweifelsfall oder bei verdächtigen Anfragen: Nehmen Sie niemals an, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson darüber und wenden Sie sich an die Polizei.

Weitere Informationen auf der Website der Polizei