Jetzt

Gutscheinsystem für Kinderbetreuung 

A- A+

Achtung: Neue Bestimmungen für die Berechnung der Leistungen und Sätze des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung („chèque-service”)! Für weitere Informationen besuchen Sie www.staarkkanner.lu.

Um den Gutschein für Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Kinder:

  • unter 13 Jahre alt sein und/oder,
  • die Grundschule nicht verlassen haben.

Die Erneuerung muss jedes Jahr bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.

Liste der erforderlichen Dokumente für die Erstellung/Verlängerung 
des Vertrages des Gutscheinsystems für die Kinderbetreuung

Wenn Sie eine Steuererklärung machen:

  • Einkommenssteuererklärung der 2 Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebensgemeinschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden

UND/ODER

  • Eventuell Unterhaltsgeld

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben:

  • 3 letzten Gehaltsabrechnungen (bzw. ADEM-Belege bei Arbeitslosigkeit, CNS-Belege bei Mutterschaftsurlaub oder „Zukunftskees“-Belege bei Erziehungsurlaub) der 2 Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebenspartnerschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden

UND/ODER

  • Eventuell Unterhaltsgeld

UND

  • Einkommensbescheinigung (Nachweis, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben) der beiden Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebensgemeinschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden.

Um das Zertifikat zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:
L’Administration des contributions directes Differdange
23, Grand-Rue
L-4575 Differdingen
T: 247-52486

ODER

  • Bescheinigung, dass eine der 2 Personen im Haushalt, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepact, Lebenspartnerschaft, gemischter Haushalt) bzw. von Alleinerziehenden, die das garantierte Mindesteinkommen („RMG“)/“REVIS“  erhalten+ letzter Kontoauszug.

ODER

Es ist möglich, einen Betreuungsgutschein-Vertrag ohne Angabe von Einkommen auszustellen.Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Betreuungsgutschein zum vollen Preis berechnet wird!

Stadt Differdingen

Angesichts der aktuellen Situation bitten wir Sie, uns anzurufen oder per E-Mail zu kontaktieren, anstatt zum Rathaus zu kommen. Danke.

Abteilung für Schule und Kindheit –
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

40, Avenue Charlotte
L-4501 Differdingen
3. Stock – Glasschalter
T: 58 77 1 -1405/ -1426/ -1403
E-Mail

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend

29, rue Aldringen
L-2926 Luxemburg
T: 8002 11 12

 

Die Audiowiedergabe des Seiteninhalts ist aktiv.

Wiedergabe beenden