Erforderliche Papiere für die Erstellung/Verlängerung der Gutscheine
Achtung: Neue Bestimmungen für die Berechnung der Leistungen und Sätze des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung („chèque-service”)! Für weitere Informationen, besuchen Sie www.staarkkanner.lu.
Einkommenssteuerbescheinigung (mit Angabe des zu versteuernden Einkommens) von zwei Personen des Haushalts, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebensgemeinschaft, gemischter Haushalt) bzw. der jeweiligen Person, welche die Familienbeihilfen erhält (Alleinerziehende).
andernfalls
Einkommensbescheinigung der Steuerverwaltung (Bescheinigung, dass Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind), zusammen mit den letzten drei Monatslohnbescheinigungen von zwei Personen des Haushalts, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebensgemeinschaft, gemischter Haushalt) der Person, die die Familienbeihilfe erhält (Alleinerziehende).
oder
Bescheinigung über das garantierte Mindesteinkommen/REVIS (letzter Kontoauszug) der beiden Personen des Haushalts, in dem das Kind lebt (verheiratet, gepacst, Lebensgemeinschaft, gemischter Haushalt) bzw. der Person, welche die Familienbeihilfen erhält (Alleinerziehende).
Für Kinder, die die Grundschule noch nicht verlassen haben.
Die Erneuerung muss jedes Jahr in der Gemeinde des Wohnortes durchgeführt werden.
Die Gutscheine sind gültig für die Kinderbetreuung („Maisons relais“, „Crèche“, Tageseltern).