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FAQ – Häufig gestellte Fragen

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In welche Schule wird mein Kind eingeschrieben?

Das Kind wird in der Schule seines Wohnortes eingeschrieben. Die Zuständigkeit der Schule wird vom Gemeinderat beschlossen.

Welche „Maison relais“ wird mein Kind besuchen?

Das Kind kann nur die „Maison relais“ der Schule seines Wohnortes besuchen.

Wann und wie melde ich mich für die „Maison relais“ an?

Die Gemeinde informiert die Eltern, wann sie sich in der „Maison relais“ für das nächste Schuljahr anmelden können. Diese Anmeldungen werden nur zu diesem Zeitpunkt vorgenommen. Anmeldungen während des Jahres können jederzeit bei dem betreffenden Schülerhort vorgenommen werden – je nach Verfügbarkeit.

Muss ich mich bei der Schule anmelden?

Ja: Wenn Sie gerade erst nach Differdingen gezogen sind, muss man sich bei der Abteilung für Schule und Kindheit anmelden.

Achtung! Wenn Sie Ihre Adresse ändern, müssen Sie sich sofort mit der Abteilung Schule und Kindheit in Verbindung setzen.

Ja: Man muss die Kinder im Vorschulalter anmelden, da die Früherziehung nicht obligatorisch ist. Die Schul- und Kinderabteilung nimmt zu gegebener Zeit Kontakt zu den betreffenden Eltern auf.

Nein: Sobald das Kind in den Akten der Abteilung für Schule und Kindheit registriert ist, wird es Jahr für Jahr automatisch in der Schule seines Wohnortes eingeschrieben.

Welches Material sollte ich für mein Kind für die Schule kaufen?

Die Stadtverwaltung stellt kostenlos Schulbücher und Schulhefte für Kinder zur Verfügung.

Eine Liste der Materialien, die das Kind benötigt (Stifte, Scheren etc. …) wird den Eltern vom/von der Klassenlehrer*in entweder per Post oder am ersten Schultag zugesandt.

Was ist, wenn mein Kind eine andere Schule als die in seinem Wohnort besuchen muss?

Das Gesetz sieht bestimmte Gründe vor, die als stichhaltige Gründe für die Beantragung der Einschulung eines Kindes an einer anderen Schule als der Schule seines Wohnsitzes (innerhalb der Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde) angesehen werden können und das sind Folgende:

  • Das Sorgerecht für das Kind durch ein Familienmitglied bis einschließlich des dritten Grades,
  • das Sorgerecht für das Kind durch eine dritte Person, die eine vom Staat genehmigte elterliche Hilfstätigkeit ausübt,
  • das Sorgerecht durch eine staatlich anerkannte sozialpädagogische Organisation,
  • die Situation des Arbeitsplatzes eines Elternteils.

Zu diesem Zweck müssen die Eltern einen entsprechend begründeten schriftlichen Antrag an den Schöffenrat der Gemeinde, in der sie ihr Kind anmelden wollen, richten. Nach Überprüfung der Gründe durch die zuständigen Dienststellen und wenn die Schulorganisation es zulässt, kann die Gemeinde auf Antrag der Eltern handeln.

Wie kann ich den/die Klassenlehrer*in kontaktieren?

Jeder/Jede Klassenlehrer*in teilt den Eltern mit, wie sie sich mit ihm/ihr in Verbindung setzen können, um einen Termin zu vereinbaren.

 

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