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Anwohnerparken

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Anwohnerparken

Übersichtskarten der Parkmöglichkeiten und der Anwohnerparkzonen

Wir erinnern Sie daran, dass das Parken und das Parken ohne Bewegung des Fahrzeugs für mehr als 48 Stunden ununterbrochen in der ganzen Stadt verboten ist. 

Es ist strengstens verboten, die Plakette in irgendeiner Weise zu reproduzieren. Im Falle einer Reproduktion durch Fotokopie oder andere Mittel wird das Original der Plakette unbeschadet eines eventuellen Gerichtsverfahrens entfernt. Der/Die Täter*in hat für die Dauer von einem Jahr keinen Anspruch mehr auf eine neue Plakette. Im Falle eines Rückfalles erlischt das Recht auf den Erhalt einer Plakette endgültig.

Für Inhaber einer Plakette für die Zonen „D“ (Differdingen) und „O“ (Oberkorn)

Der Anwohnerparkausweis gilt für das Gebiet der angegebenen Ortschaft und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen. Sie berechtigt zum unbegrenzten Parken in der blauen Zone, wie auf den Untertiteln der Straßenschilder angegeben und in der gebührenpflichtigen Zone, mit Ausnahme der Bewohner*innen des kostenlosen Parkplatzes.

Für Inhaber einer Plakette für die Zonen „N“ (Niederkorn), „F“ (Fousbann) und „PF“ gilt die Plakette für folgende Zonen (Plateau du Funiculaire) 

Der Anwohnerparkausweis gilt für das Gebiet der angegebenen Ortschaft und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kennzeichen. Sie berechtigt zum unbegrenzten Parken in der blauen Zone, wie auf den Untertiteln der Straßenschilder angegeben.

Besucher-Parkausweis (max. 2 Aufkleber pro Haushalt)

Gegen Vorlage von Belegen kann ein Besucher-Parkausweis für maximal drei Monate pro Jahr und maximal zwei Autos pro Aufkleber für Personen, die sich länger bei einem/einer Bewohner*in aufhalten, ausgestellt werden. Jede Plakette kann für mehrere Zeiträume ausgestellt werden, aber ihre Summe darf drei Monate im selben Jahr und pro Haushalt für alle Einwohner*innen der Gemeinde nicht überschreiten.

Allgemeine Informationen

  • Die Plakette muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe (Gehsteigseite) angebracht werden.
  • Im Falle eines Wohnortwechsels des/der Inhabers*in und im Falle eines Verkaufs oder einer Übertragung des Fahrzeugs ist der/die Inhaber*in dieses Aufklebers verpflichtet, diesen mit den entsprechenden Informationen an die Gemeindeverwaltung B.P. 12 L- 4501 Differdingen zurückzugeben.
  • Jeder Antrag auf einen neue Plakette wird gegen Vorlage des Fahrzeugscheins gestellt.
  • Wird festgestellt, dass eine Plakette missbräuchlich oder nicht den Bestimmungen der Verkehrsordnung der Stadt Differdingen entsprechend verwendet wird, oder dass eine Plakette auf Grundlage unrichtiger Angaben, die beim Antrag auf Erhalt vorgelegt wurden, erhalten wurde, so ist die betreffende Plakette der ausstellenden Verwaltung auf deren Verlangen zurückzugeben.
  • Eine Rückerstattung der erhobenen Gebühr kann von einem/r Begünstigten nicht gefordert werden, wenn er/sie sein Recht aufgrund einer von der Gemeindeverwaltung verhängten Sanktion wegen Verstoßes gegen die Verkehrsordnung der Stadt Differdingen verwirkt hat.

Gebühren – Anwohnerparkausweis

Anwohnerparkausweis

Erster Parkausweis für 2 Fahrzeuge, kostenlos

Zweiter & dritter Parkausweis für je ein Fahrzeug

  • 60 € / Jahr
  • 5 € / Monat

Besucherparkausweis

(Max. 2 / Haushalt)

  • 1 Woche:  7,50 €
  • 1 Monat:  25 €
  • 3 Monate:  60 €

Parkausweis für Firmenfahrzeuge

Plakette für Autos, Lieferwagen und andere beruflich genutzte Fahrzeuge, wie sie in der allgemeinen Verkehrsordnung definiert sind (max. 5 / laufende Baustelle):

  • 1 Monat: 80 €
  • 3 Monate: 200 €
  • 6 Monate: 360 €
  • 12 Monate: 600 €

Parkausweis für Studierende

  • 5 € / Monat (muss ggf. alle 6 Monate erneuert werden)
 

Kontakt & Infos

Stadt Differdingen

Rathaus
40, Avenue Charlotte
B.P 12 – L-4501 Differdingen
T. 58 77 1-01

Öffnungszeiten,
Mo-Fr: von 8:00 -11:30  / 13:30 – 16:30
Samstagvormittag: von 9:00 bis 11:00

 

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