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Parken der Lieferwagen

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Das Parken von Kleintransportern und anderen gewerblichen Fahrzeugen (wie in der allgemeinen Verkehrsordnung definiert) ist auf allen anderen Plätzen im Stadtgebiet zwischen 18 und 8 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig verboten (außer zum Zweck von Lieferungen, Pannenhilfe und nachgewiesenen Dienstleistungen).


Abends und am Wochenende können diese Fahrzeuge an folgenden Plätzen abgestellt werden:

  • im Erdgeschoss des Parkhauses „Parc des Sports“ (je nach Verfügbarkeit mit Mietvertrag, Miete für 1.800 Euro pro Jahr oder 150 € pro Monat)
  • auf dem Parkplatz „Hauts-Fourneaux“ (Jahresvignette 500 Euro)
  • in der Nähe des Friedhofs in Oberkorn (Jahresvignette 500 Euro)
  • auf dem ehemaligen ArcelorMittal-Parkplatz in Niederkorn (Jahresvignette 500 Euro)
  • sowie auf einem provisorischen Parkplatz im Industriegebiet Haneboesch in Niederkorn (kostenlos)

Parkvignette für Kleintransporter

Es gibt eine Parkvignette für Lieferwagen, die beim Kundendienst der Stadt erhältlich ist.

Weitere Informationen

 

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